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imprint :: il Gaudium GmbH
Geschäftsführer:
Jehudi Hertzog
Amtsgericht Köln HRB 60816
Ust-Ident-Nummer: : DE255357854
Haftungsausschluß
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
daß man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der
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General Terms and Conditions of Sale
§ 1 Preface- Applicability
( 1 ) Our General terms and conditions of sale are exclusively
applicable. We do not accept General terms and conditions of the
client, which are contrary to or different from ours, except in the
case of a written acceptance from our site. Our General terms and
conditions are also applicable in the case that we start a unreserved
delivery to a client regardless of our knowledge that the client has
General terms and conditions which are contrary to or different from
ours.
( 2 ) All agreements with the client regarding the fulfilment of the
contract are in written form and part of this contract. Oral agreements
are only valid if they are immediately confirmed in written form.
( 3 ) Our General terms and conditions of sale are only applicable
towards business owners according to § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Offer- offer papers
( 1 ) Our offers are binding for a period of 30 days from their hand
out, except in the case that the offer includes a shorter time limit.
( 2 ) If the order of the client can be qualified as offer according to
§ 145 BGB, we may accept it within two weeks.
( 3 ) We reserve property rights and copyright for all pictures,
drawings, calculations and other papers, which are part of the offer.
This is also applicable to such papers, which are declared to be
confidential. The client needs our written permission to hand out such
papers to a third person.
§ 3 Prices- conditions of payment
( 1 ) If the order confirmation does not include other agreements, our
prices are ”from factory”, not including packaging,
which will be separately invoiced.
( 2 ) A cash discount must be agreed in written form.
( 3 ) If the order confirmation does not include other agreements, the
bill is payable without discount within one day from the date of
invoice. Default occurs automatically 30 days after the bill become
payable. The legal rules regarding the consequences of default are
applicable.
( 4 ) The client has a right to offset only in the case that his rights
are confirmed by a court, not disclaimed or accepted by us. He may only
use his right of retention, if his claim arises from the same contract.
§ 4 Delivery time
( 1 ) The start of the delivery time given by us demands the clearing
of all technical questions.
( 2 ) The keeping of the delivery obligation also demands the duly
fulfilment of the clients obligations in time. We reserve the defence
of unfulfilled contract.
( 3 ) If the client gets into default in acceptance or culpable
violates other obligations regarding his cooperation, we are entitled
to claim compensation for the damage caused, including additional
expenses. We reserve further rights and claims.
( 4 ) In the case of ( 3 ) the danger of an accidental destruction or
damage of the sold good is transferred to the client at the point at
which he comes into default in acceptance or default of payment.
( 5 ) We are liable according to the law, if the contract is a time
bargain according to § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB or § 376
HGB. We are liable according to the law in the case that the client
claims that he had lost the interest in the fulfilment of the contract
because of a default in delivery.
( 6 ) We are liable according to the law if the default in delivery is
the consequence of an intention or of gross negligence of our
obligations from the contract, we are liable for the fault of our
representatives and vicarious agents. In the case that the default in
delivery is the result of a culpable gross negligence of our
obligations from the contract, our liability is limited to typical,
foreseeable damages.
( 7 ) We are liable according to the law in the case that the default
in delivery results from a culpable violation of a principal obligation
from the contract, our liability is limited to typical, foreseeable
damages.
( 8 ) In addition we are obligated to pay in the case of default of
delivery for each week of default a global amount of 3 % of the
contract value, altogether not more then 15 % of the contract value.
( 9 ) Other legal rights and claims of the client are reserved.
§ 5 Transfer of risk- packaging costs
( 1 ) If the order confirmation does not include other agreements, the
delivery “from factory” is agreed.
( 2 ) There are special agreements concerning the return of packaging.
( 3 ) We will insure the transport, if the client demands this. The
client has to take the costs for the insurance.
§ 6 Liability for defects
( 1 ) The client may only claim liability for defects if he had
observed his obligations to control and rebuke according to §
377 HGB.
( 2 ) If the sold good is defective, the client may choose to claim
supplementary performance in the form of removal of defects or delivery
of a good which is free of defects. In the case of the removal of
defects or the delivery of a new product, we are obligated to take all
costs necessary for the supplementary performance, especially costs for
transport, working power and material, if they are not caused by the
transport of the product to another place then the place of performance.
( 3 ) If the supplementary performance fails, the client may choose to
claim rescission or impairment.
( 4 ) We are liable according to the law if the client claims
compensation for damages caused by intention or gross negligence,
including intention or gross negligence of our representatives and
vicarious agents. If the client does not charge us of an intentional
breach of contract, the liability is limited to typical and foreseeable
damages.
( 5 ) We are liable according to the law for a culpable breach of a
principal obligation from the contract. A breach of a principal
obligation of the contract exists, if the client had trusted and may
have trusted in the fulfilment of the obligation. Also in this case the
liability is limited to foreseeable and typical damages.
( 6 ) The liability for a culpable injury of life, body or health is
untouched by this, as well as the liability according to the product
liability act.
( 7 ) A liability is excluded, if it is not mentioned in the paragraphs
above.
( 8 ) The period of prescription for claims for defects is 12 months
from the moment of transfer of risk.
( 9 ) The period of prescription for a claim concerning a defective
product according to §§ 478, 479 BGB is untouched by
this, it is 5 years, counted from the delivery of the defective product.
§ 7 Joint liability
( 1 ) An additional liability for damages not mentioned in § 6
is excluded, no matter of the legal nature of the claim. This includes
the liability for claims arising from a negligence in the course of
contracting, from other breaches of obligations or from a tortuous
liability for material damages according to § 823 BGB.
( 2 ) The limitation mentioned under ( 1 ) is also applicable if the
client claims compensation for useless charges instead of a
compensation for damages.
( 3 ) If our liability is excluded or limited, this is also applicable
to the personal liability of our workers, employees, representatives
and vicarious agents.
§ 8 Retention of title
( 1 ) We reserve the right of retention of the title of the product
until all payments from the sales contract are booked. We are entitled
to revoke the product in case of a breach of contract by the buyer,
especially in case of a default of payment. The revoke of the product
means the rescission from the contract. We are entitled to dispose the
product after the revocation, the profit from the disposition, less the
costs for the disposition, is charged from the client’s debts.
( 2 ) The client is entitled to resale the product during the usual
course of business, he is obligated to convey all his demands arising
from the resale against his clients or a third person regardless that
the product was converted or not , to the commercial invoice of our
claim ( including value added tax ). The client remains entitled to
retract the claim after the claim was conveyed. Our right to retract
the claim ourselves is untouched by this. We obligate ourselves not to
retract the claim as long as the client fulfils his payment duties, is
not in default of payment and especially no request for insolvency is
placed or a finishing of payments takes place. If this takes place we
may claim from the client to give us information concerning the claims
and the debtors, to give us all information necessary to retract the
claim, to give us the necessary papers and to inform his clients about
the subrogation.
( 3 ) The converting or alteration of the product always takes place in
our favour. If the sold good is assimilated with other products which
do not belong to us, we gain the joint ownership at the new product at
the rate of the value of our product ( commercial invoice including
taxes ) compared with the value of the other products at the time of
assimilation. The agreements for the sold goods are also applicable for
the new product created by assimilation.
( 4 ) If the sold good is inseparably compound with other products,
which do not belong to us, we gain joint ownership at the new product
at the rate of the value of our product ( commercial invoice including
taxes ) compared with the value of the other products at the time they
were compounded. If the compounding takes place in the way that the
client’s product can be regarded as principal thing, the
client is obligated to transfer joint ownership pro- rata to us. The
client keeps the single or joint ownership for us.
( 5 ) We obligate ourselves to approve our deposits at demand of the
client insofar that the liquidable value of our deposits is 10 % higher
than our claims. The choice of the deposit to be approved is up to us.
§ 9 Jurisdiction- Place of performance
( 1 ) The jurisdiction for all disputes arising from our sales
contracts is at our place of business, we are entitled nonetheless to
sue the client at the court at his residence.
( 2 ) The law of the Federal Republic of Germany is applicable, the
applicability of the United Nations Convention for the International
Sale of Goods is excluded.
( 3 ) If the order confirmation does not include other agreements, our
place of business is the place of performance.
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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Allgemeine Verkaufsbedingungen)
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abwei-chender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks
Ausführung des Vertragsverhältnisses getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Mündliche Abreden gelten nur dann, wenn sie
unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Unsere Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum bindend, es sei
denn, das Angebot enthalte eine kürzere Frist.
(2) Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß
§ 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses
innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(3) An von uns dem Angebot beigefügten Abbildungen,
Zeichnungen, Kalkula-tionen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche
schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“,
ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung
gestellt.
(2) Unsere Preise verstehen sich ausschließlich als
Netto-Preise. Steuern in gesetzlicher Höhe und gesetzliche
Gebühren werden gesondert berechnet.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 30 Tage nach
Fälligkeit tritt Zahlungsverzug ohne weiteres ein. Es gelten
die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
(6) Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis
zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte
Preisanpassungen nötig sind und / oder eine Änderung
der Rohstoff-, Verpackungs- oder Verschiffungspreise oder gesetzliche
Änderungen des Export- bzw. Importlandes eingetreten sind.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
oder Rechte bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache spätestens in dem Zeitpunkt auf
den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von
§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir
haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines
von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend
zu machen, dass sein Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns
zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs
für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3%
des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden
bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten
gesonderte Vereinbarungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung
durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden
Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass
dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner
Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder
zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ab
Geltendmachung der Nacherfüllung steht uns hierfür
eine Frist von drei Monaten zur Verfügung. Im Fall der
Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle
zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen,
soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu
verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Eine wesentliche
Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflicht¬verletzung auf
eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut
hat und auch vertrauen durfte. Auch in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies
gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die
Haftung ausgeschlossen.
(8) Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet
ab Gefahrenübergang.
(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach
den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie
beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der
mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6
vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz
nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der
Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist
auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne
oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflich-tungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
Mast) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache
gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der
Kunde uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%
übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus den Lieferverträgen; wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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